BEDINGUNGEN DES ÜBERSETZUNGSBÜROS INTERTEXT FÜR DIE AUSFÜHRUNG SCHRIFTLICHER ÜBERSETZUNGEN
- Abrechnungsgrundlage ist eine 1500 Zeichen umfassende Seite (die Anzahl der Seiten ergibt sich aus der Summe der Zeichen, Leerzeichen und Absätze, geteilt durch 1500, gezählt im Format Word für Windows). Die letztendliche Anzahl der Seiten wird mit einer Genauigkeit einer halben Seite aufgerundet.
- Aufträge werden an Werktagen bis 15:30 Uhr angenommen. Aufträge, die nach dieser Uhrzeit eingehen, gelten als am nächsten Werktag angenommene Aufträge.
- Eine Übersetzung, die sechs bis neun Seiten pro Werktag umfasst, wird als Eil-Auftrag behandelt. Der Aufschlag für einen Eil-Auftrag beträgt 50% des Basissatzes.
- Jede Übersetzung, die zum nächsten Werktag ausgeführt wird, und jede Übersetzung, die pro Werktag neun bis zwölf Seiten umfasst, wird als Express-Auftrag behandelt. Der Aufschlag für die Ausführung eines Express-Auftrags beträgt 100%.
- Jede Übersetzung, die am selben Tag angenommen und ausgeführt wird, und jede Übersetzung, die mehr als zwölf Seiten pro Tag umfasst, wird als Superexpress-Auftrag behandelt, bei dem ein Aufschlag in Höhe von 150% des Basissatzes erhoben wird.
- Übersetzungen, die nicht während der normalen Arbeitszeit des Büros in Auftrag gegeben werden, werden als Interexpress-Auftrag behandelt, bei dem ein Aufschlag von 200% erhoben wird.
- Die Ausführungsfrist für einen Auftrag umfasst weder den Tag der Annahme noch den Tag der Herausgabe der Übersetzung. Eine Ausnahme bilden Interexpress-, Superexpress- und Eil-Aufträge mit nicht mehr als zwölf Seiten zum nächsten Tag.
- Die Ausführungsfrist für einen Auftrag wird im Fall eines Superexpress- und eines Interexpress-Auftrags in Kalendertagen und im Fall eines einfachen Auftrags, eines Eil- und eines Express-Auftrags in Werktagen berechnet.
- Werbe- und Marketingtexte werden individuell bewertet.
- Wenn die Veröffentlichung eines übersetzten Textes geplant ist, muss die Übersetzung einer zusätzlichen Redaktion unterzogen werden, deren Kosten 50% der Übersetzungskosten entsprechen.
- Im Rahmen des vereinbarten Preises übermitteln wir die Übersetzung per E-Mail. Auf Wunsch übermitteln wir den Text in Form eines Ausdrucks. Eine Ausnahme bilden beglaubigte Übersetzungen, die wir immer in Form eines Ausdrucks übermitteln, der mit dem Siegel und der Unterschrift des beeidigten Übersetzers versehen ist.
- Für die Korrektur eines vom Kunden gelieferten Textes beträgt die Gebühr 50% des Übersetzungssatzes.
- Eine einfache grafische Gestaltung von Dokumenten, die mit einem zum MS-Office-Paket gehörenden Programm vorgenommen wird, führen wir kostenlos durch. Eine nicht standardmäßige grafische Gestaltung (Arbeit mit Software, die nicht zum MS-Office-Paket gehört, proprietäres Format der zu bearbeitenden Datei) nehmen wir im Rahmen eines individuellen Angebots vor.
- Eine Übersetzung von einer Fremdsprache in eine andere Fremdsprache wird individuell bewertet.
- Schwer leserliche Quellen (Handschrift, undeutliche Kopie) werden unter Erhebung eines Aufschlags in Höhe von 25% des Basissatzes übersetzt.
- Auf Übersetzungen in eine Fremdsprache, die gemäß Kundenwunsch von einem Muttersprachler ausgeführt werden, wird ein Aufschlag in Höhe von 20% des Basissatzes erhoben.
- Bei der Ausführung von Übersetzungsaufträgen, die Texte mit einem besonders schwierigen Thema betreffen (z.B. Medizin, Informatik, Normen, Patente, technische Texte, die eine Beratung mit Fachleuten erfordern, u.ä.), wird ein Aufschlag in Höhe von 30% auf den Basissatz erhoben.
- Die Preise für atypische Arbeiten werden individuell bei jedem Auftrag vereinbart.
- Die vereinbarte Uhrzeit für die Abholung einer schriftlichen Übersetzung betrifft den Zeitpunkt, in dem die Arbeit im Sitz des Übersetzungsbüros INTERTEXT fertig bereit steht. Wir haften weder für Verspätungen, die sich aus Störungen von Faxverbindungen oder E-Mail-Verbindungen ergeben, noch für die Fahrzeit des Kuriers.
- Im Falle der Rücknahme eines Auftrags für eine schriftliche Übersetzung ist der Kunde verpflichtet, den schon ausgeführten Teil der Arbeit gemäß dem bei der Beautragung mit der Leistung vereinbarten Preis zu bezahlen.
- Im Falle einer begründeten Reklamation behalten wir uns das ausschließliche Recht zur Vornahme der Korrektur der reklamierten Übersetzung vor. Sämtliche Anmerkungen sind innerhalb einer unüberschreitbaren Frist von 14 Tagen seit Anfertigung der Übersetzung zu melden.
- Wir nehmen keine Reklamationen bezüglich von als Superexpress- oder Interexpress-Aufträge ausgeführten Übersetzungen an, jedoch können wir diese im Rahmen des Preises für eine derartige Übersetzung innerhalb einer längeren Frist verbessern.
- Im Falle von Übersetzungen mit einem besonderen Schwierigkeitsgrad, die ein konkretes Branchenwissen erfordern, ist es angezeigt, dass uns vom Kunden Quellen für die Fachterminologie (interne Wörterbücher, ähnliche in der Firma ausgeführte Arbeiten, andere Referenzunterlagen) übermittelt sowie Konsultationen mit einem Vertreter der Firma ermöglicht werden.
- Zusätzliche Arbeiten, z.B. die Erstellung eines Glossars u.ä., werden auf der Grundlage eines Stundensatzes abgerechnet, der 150,00 PLN beträgt.
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Bei allen Großprojekten wird eine Projektverwaltungsgebühr erhoben, die 50,00 PLN pro Stunde beträgt.
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